Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch: Naturkatastrophen verursachen in Deutschland jedes Jahr Milliardenschäden. Dennoch sind fast die Hälfte aller Wohngebäude nicht gegen Elementarschäden versichert. Nach den verheerenden Fluten im Ahrtal 2021 und weiteren Extremwetterereignissen in den Folgejahren hat die Debatte um eine Pflichtversicherung an Fahrt gewonnen.
Elementarschäden: Was ist abgedeckt?
Die Elementarschadenversicherung ist kein eigenständiger Vertrag, sondern ein Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Ohne diesen Zusatz sind Schäden durch folgende Ereignisse nicht versichert:
- Hochwasser und Überschwemmung (auch durch Starkregen)
- Rückstau aus der Kanalisation
- Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch
- Schneedruck und Lawinen
- Vulkanausbruch
Wichtig: Schäden durch Sturm und Hagel sind in der Regel bereits in der Standard-Wohngebäudeversicherung enthalten. Die Elementarversicherung deckt die darüber hinausgehenden Naturgefahren ab.
Aktuelle Versicherungslücke in Deutschland
Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) waren Ende 2025 nur etwa 57% der Wohngebäude in Deutschland gegen Elementarschäden versichert. Die Verteilung ist regional sehr unterschiedlich:
| Bundesland | Versicherungsquote |
|---|---|
| Baden-Württemberg | ca. 94% |
| Sachsen | ca. 49% |
| Niedersachsen | ca. 38% |
| Bremen | ca. 28% |
Baden-Württemberg hat eine hohe Quote, weil dort bis 1994 eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden bestand. Nach deren Abschaffung blieben die meisten Verträge bestehen. In anderen Bundesländern ist die Quote deutlich niedriger.
Das Opt-Out-Modell: Der Kompromissvorschlag
Die Justizministerkonferenz der Länder hat sich 2024 für ein sogenanntes Opt-Out-Modell ausgesprochen. Dieses Modell funktioniert nach französischem Vorbild: Jede Wohngebäudeversicherung enthält automatisch den Elementarschutz. Wer den Schutz nicht möchte, muss aktiv widersprechen.
Der Vorteil gegenüber einer echten Pflichtversicherung: Niemand wird zum Abschluss gezwungen. Gleichzeitig steigt die Versicherungsquote deutlich, weil die Trägheit der Verbraucher ausgenutzt wird. Wer sich nicht aktiv dagegen entscheidet, ist automatisch geschützt.
Aktueller Stand (Februar 2026)
Der Gesetzentwurf zur Elementarversicherungspflicht liegt beim Bundesjustizministerium. Eine Verabschiedung in der laufenden Legislaturperiode gilt als wahrscheinlich, der genaue Zeitplan ist allerdings noch offen. Die Versicherungswirtschaft hat angekündigt, bei einer Pflichtversicherung Tarife für alle Gefahrenzonen anzubieten.
ZÜRS-Zonen: So wird das Risiko eingestuft
Die Versicherer nutzen das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS), um das Hochwasserrisiko einzelner Adressen zu bewerten. Es gibt vier Gefahrenklassen:
- ZÜRS 1: Hochwasser seltener als alle 200 Jahre (rund 92% aller Adressen)
- ZÜRS 2: Hochwasser alle 100 bis 200 Jahre
- ZÜRS 3: Hochwasser alle 10 bis 100 Jahre
- ZÜRS 4: Hochwasser häufiger als alle 10 Jahre (rund 1,5% aller Adressen)
Gebäude in ZÜRS 1 und 2 sind in der Regel problemlos und günstig versicherbar. Ab ZÜRS 3 steigen die Prämien spürbar, und in ZÜRS 4 lehnen manche Versicherer den Schutz ab oder verlangen hohe Selbstbeteiligungen.
Was kostet die Elementarversicherung?
Die Beiträge variieren stark, je nach Lage, Gebäudetyp und Versicherer:
- ZÜRS 1 (niedriges Risiko): 50 bis 150 Euro pro Jahr für ein Einfamilienhaus
- ZÜRS 2: 150 bis 400 Euro pro Jahr
- ZÜRS 3: 400 bis 1.200 Euro pro Jahr
- ZÜRS 4 (hohes Risiko): 1.200 bis über 2.500 Euro pro Jahr (falls Angebot vorhanden)
Für die große Mehrheit der Hausbesitzer (ZÜRS 1) ist die Elementarversicherung also günstig. Prüfen Sie Ihren bestehenden Vertrag, ob der Elementarschutz bereits enthalten ist, denn viele neuere Wohngebäudeversicherungen bieten ihn als optionalen Baustein an.
Starkregen: Das unterschätzte Risiko
Während Hochwasser an Flüssen geografisch begrenzt ist, kann Starkregen überall auftreten. Die Flutkatastrophe im Ahrtal wurde nicht durch ein Flusshochwasser ausgelöst, sondern durch extremen Starkregen. Auch Gebäude weit weg von Gewässern können betroffen sein, wenn die Kanalisation die Wassermassen nicht mehr aufnehmen kann.
Dieses Risiko wird von vielen Hausbesitzern unterschätzt. Gerade in Hanglagen, Senken oder bei schlecht dimensionierter Entwässerung kann ein einziger Starkregen zu Schäden von mehreren Zehntausend Euro führen.
Handlungsempfehlung
Warten Sie nicht auf eine gesetzliche Pflicht. Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Wohngebäudeversicherung Elementarschäden abdeckt. Falls nicht, lassen Sie sich ein Angebot erstellen. Für die Mehrheit der Gebäude in Deutschland ist der Schutz erschwinglich und angesichts zunehmender Extremwetterereignisse dringend empfehlenswert.
Fazit
Ob die Elementarversicherung 2026 zur Pflicht wird, ist noch offen. Sicher ist: Das Risiko von Naturkatastrophen steigt durch den Klimawandel. Wer sein Eigenheim nicht gegen Hochwasser, Starkregen und andere Elementargefahren versichert hat, geht ein hohes finanzielles Risiko ein. Die Beiträge sind für die allermeisten Gebäude überschaubar, der potenzielle Schaden dagegen existenzbedrohend.
Beratung gewünscht?
Wir prüfen Ihren bestehenden Gebäudeschutz und ermitteln, ob eine Elementarversicherung für Ihre Immobilie sinnvoll und bezahlbar ist.
Beratungstermin vereinbaren