Deutsche Haushalte geben im Schnitt über 2.000 Euro pro Jahr für Versicherungen aus. Doch nicht jede Police ist sinnvoll. Einige kosten nur Geld, ohne einen echten Mehrwert zu bieten. In diesem Beitrag zeigen wir, welche Versicherungen Sie getrost streichen können und wie Sie dabei vorgehen.
Warum viele Deutsche überversichert sind
In kaum einem anderen Land gibt es so viele Versicherungspolicen pro Kopf wie in Deutschland. Rund 450 Millionen Verträge existieren laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Das Problem: Viele davon decken Risiken ab, die entweder sehr unwahrscheinlich sind oder deren Schaden finanziell verkraftbar wäre.
Der Grundsatz lautet: Versichern Sie nur Risiken, die Sie finanziell nicht selbst tragen können. Eine kaputte Brille oder ein zerkratztes Handy-Display sind ärgerlich, aber kein finanzieller Ruin. Eine Übersicht der wirklich wichtigen Versicherungen hilft Ihnen bei der Einordnung.
Diese Versicherungen können Sie streichen
Glasversicherung
Glasbruch ist ärgerlich, aber selten teuer. Eine neue Fensterscheibe kostet zwischen 100 und 300 Euro. Die jährlichen Beiträge für die Glasversicherung liegen bei 50 bis 100 Euro. In vielen Fällen übersteigen die Beiträge über die Jahre den möglichen Schaden deutlich.
Handyversicherung
Am Point of Sale gern verkauft, selten wirklich nützlich. Hohe Selbstbeteiligung, viele Ausschlüsse (etwa bei Displaybruch durch Eigenverschulden) und kurze Laufzeiten machen diese Police zu einem schlechten Geschäft. Legen Sie den Beitrag lieber monatlich zur Seite.
Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung ist ein Klassiker unter den fragwürdigen Policen. Durch hohe Abschluss- und Verwaltungskosten erhalten die Hinterbliebenen oft weniger ausgezahlt, als insgesamt eingezahlt wurde. Ein Tagesgeldkonto oder ein ETF-Sparplan erzielen bessere Ergebnisse.
Brillenversicherung
Neue Brillengläser kosten zwischen 100 und 500 Euro. Die Versicherung zahlt oft erst nach einer Wartezeit von zwei Jahren, und der maximale Erstattungsbetrag ist häufig begrenzt. Für die meisten Brillenträger ist eigenständiges Sparen die günstigere Lösung.
Reisegepäckversicherung
Klingt sinnvoll, ist es aber selten. Die Entschädigungsgrenzen liegen niedrig, Wertsachen wie Laptops oder Kameras sind oft ausgeschlossen, und der Nachweis des Schadens ist kompliziert. Die Verbraucherzentrale rät ebenfalls von dieser Police ab.
Krankenhaustagegeldversicherung
Ein Tagegeld von 30 bis 50 Euro bei stationärem Aufenthalt klingt attraktiv. In der Praxis sind Krankenhausaufenthalte heute deutlich kürzer als früher. Die ausgezahlten Beträge stehen selten in einem guten Verhältnis zu den Beiträgen.
Insassenunfallversicherung
Unfälle als Mitfahrer sind bereits durch die Kfz-Haftpflicht des Verursachers und durch eine private Unfallversicherung abgedeckt. Eine separate Insassenunfallversicherung ist daher doppelt.
Faustregel zur Bewertung
Stellen Sie sich zwei Fragen: Kann ich den Schaden finanziell selbst tragen? Und: Ist das Risiko bereits durch eine andere Versicherung abgedeckt? Wenn eine der beiden Fragen mit "Ja" beantwortet wird, ist die Police wahrscheinlich verzichtbar.
So gehen Sie beim Kündigen vor
Bevor Sie Policen kündigen, sollten Sie Ihren gesamten Versicherungsschutz prüfen. Versicherungslücken erkennen ist genauso wichtig wie das Streichen überflüssiger Verträge. Gehen Sie in drei Schritten vor:
- Bestandsaufnahme machen: Listen Sie alle bestehenden Versicherungen auf, inklusive Beitrag, Leistung und Vertragslaufzeit.
- Prioritäten setzen: Teilen Sie die Policen in drei Kategorien ein: unverzichtbar (Haftpflicht, Krankenversicherung, BU), sinnvoll (Hausrat, Wohngebäude) und verzichtbar.
- Fristen beachten: Die reguläre Kündigungsfrist beträgt bei den meisten Versicherungen drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Notieren Sie sich die Termine.
Sonderkündigungsrecht nutzen
In bestimmten Fällen müssen Sie nicht auf das Ende der Vertragslaufzeit warten. Ein Sonderkündigungsrecht besteht unter anderem bei:
- Beitragserhöhungen ohne Leistungsverbesserung (Frist: 1 Monat nach Mitteilung)
- Nach einem regulierten Schadensfall (Frist: 1 Monat nach Regulierung)
- Bei Vertragsänderungen durch den Versicherer
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ein formloses Schreiben mit Versicherungsnummer, Kündigungstermin und Unterschrift genügt.
Tipp: Professionelle Beratung nutzen
Ein unabhängiger Honorarberater prüft Ihren Versicherungsbestand objektiv und identifiziert sowohl überflüssige als auch fehlende Policen. Im Gegensatz zu Provisionsberatern hat er kein Interesse daran, Ihnen zusätzliche Verträge zu verkaufen.
Was Sie auf keinen Fall kündigen sollten
Bei aller Sparbereitschaft: Einige Versicherungen sind unverzichtbar. Dazu gehören die private Haftpflichtversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Krankenversicherung und (für Immobilienbesitzer) die Wohngebäudeversicherung. Diese Policen schützen vor existenzbedrohenden Risiken und sollten niemals aus Kostengründen gekündigt werden.
Fazit: Weniger ist oft mehr
Wer seinen Versicherungsordner regelmäßig durchforstet, spart im Schnitt 200 bis 400 Euro pro Jahr. Das freigewordene Budget lässt sich besser in die wirklich wichtigen Absicherungen investieren oder zur Seite legen. Eine strukturierte Bestandsaufnahme ist der erste Schritt.
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