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§19 VVG - Vorvertragliche Anzeigepflicht

Ihre Pflichten beim Abschluss von Versicherungsvertragen

Die vorvertragliche Anzeigepflicht nach §19 VVG ist eine der wichtigsten Regelungen im Versicherungsrecht. Sie verpflichtet Sie als Versicherungsnehmer, alle gefahrerheblichen Umstande wahrheitsgemäß anzugeben. Verstöße konnen gravierende Folgen haben.

Was ist die vorvertragliche Anzeigepflicht?

Gesetzliche Grundlage - §19 VVG

Nach §19 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) mussen Sie dem Versicherer vor Vertragsschluss alle Ihnen bekannten Gefahrumstande anzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die fur seinen Entschluss erheblich sind, den Vertrag uberhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.

Wichtige Begriffe erklart

  • Gefahrerhebliche Umstande: Alle Tatsachen, die die Entscheidung des Versicherers beeinflussen konnen
  • In Textform: Die Fragen mussen schriftlich (auch elektronisch) gestellt werden
  • Wahrheitsgemäß: Vollstandige und richtige Angaben sind erforderlich
  • Bekannte Umstande: Sie mussen nur angeben, was Sie wissen oder wissen mussten

Welche Fragen mussen beantwortet werden?

Typische Fragen bei verschiedenen Versicherungen

Lebens- und Krankenversicherung:

  • Gesundheitszustand und Vorerkrankungen
  • Laufende Behandlungen
  • Einnahme von Medikamenten
  • Fruhere Krankenhausaufenthalte
  • Beruf und gefahrliche Hobbys

Berufsunfahigkeitsversicherung:

  • Ausfuhrliche Gesundheitsangaben
  • Berufliche Tatigkeit im Detail
  • Arbeitsunfahigkeitszeiten
  • Fruhere Leistungsansprache aus BU-Versicherungen

Kraftfahrtversicherung:

  • Schadensverlauf der letzten Jahre
  • Fuhrerscheinentzug
  • Nutzung und Halter des Fahrzeugs
  • Kilometerleistung

Was passiert bei Verletzung der Anzeigepflicht?

Mogliche Konsequenzen

Bei Verletzung der Anzeigepflicht kann der Versicherer je nach Schwere des Falls verschiedene Maßnahmen ergreifen:

Art der Pflichtverletzung
Rechtsfolge
Frist
Arglistige Tauschung
Anfechtung / Rucktritt
Keine Frist
Grob fahrlassig
Rucktritt oder Leistungskürzung
1 Monat nach Kenntnis
Einfach fahrlassig
Vertragsanpassung
1 Monat nach Kenntnis

Die verschiedenen Verletzungsgrade

1. Arglistige Tauschung

Sie haben bewusst falsche Angaben gemacht oder wesentliche Umstande verschwiegen, um den Versicherer zu tauschen.

Folge: Der Versicherer kann den Vertrag anfechten. Im Schadensfall muss nicht geleistet werden. Bereits gezahlte Beitrage behalt der Versicherer.

2. Grob fahrlassige Pflichtverletzung

Sie haben die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht gelassen (z.B. vergessen, eine bekannte schwere Erkrankung anzugeben).

Folge: Der Versicherer kann vom Vertrag zurucktreten. Bei Eintritt des Versicherungsfalls kann er die Leistung verweigern oder kurzen.

3. Einfach fahrlassige Pflichtverletzung

Sie haben versehentlich oder aus Unwissenheit eine falsche Angabe gemacht.

Folge: Der Versicherer kann eine Vertragsanpassung verlangen (hohere Pramie oder Leistungsausschluss). Im Schadensfall erfolgt eine Leistungskürzung im Verhaltnis der Pramien.

Schutz des Versicherungsnehmers

Wichtige Einschrankungen

  • Textformerfordernis: Der Versicherer muss konkret fragen - allgemeine Hinweise reichen nicht
  • Einmonatsfrist: Der Versicherer muss innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Pflichtverletzung handeln
  • Funf-Jahres-Frist: Nach 5 Jahren kann der Versicherer sich nicht mehr auf die Pflichtverletzung berufen
  • Kausalitat: Die Pflichtverletzung muss ursachlich fur den Schaden sein
  • Beweislast: Der Versicherer muss die Pflichtverletzung beweisen

Tipps fur den Vertragsabschluss

Nehmen Sie sich Zeit

Fullen Sie Gesundheitsfragen in Ruhe aus, nicht unter Zeitdruck

Seien Sie vollstandig

Geben Sie alle gefahrerheblichen Umstande an, auch wenn Sie unsicher sind

Arztunterlagen prufen

Bei Unsicherheit konnen Sie Ihre Krankenakte anfordern

Dokumentieren Sie

Bewahren Sie Kopien aller ausgefullten Formulare auf

Fragen Sie nach

Bei Unklarheiten sollten Sie den Versicherer oder einen Berater fragen

Nachtragsanzeige

Andern sich Umstande vor Vertragsschluss, teilen Sie dies mit

Haufige Fehler vermeiden

Typische Stolperfallen

  • Bagatellisierung: "Das war doch nur eine kleine Erkaltung" - auch scheinbar unwichtige Arztbesuche sollten angegeben werden
  • Vergesslichkeit: "Das habe ich vergessen" - informieren Sie sich grundlich uber Ihre Krankengeschichte
  • Falsche Beratung: "Der Vermittler sagte, das musste ich nicht angeben" - Sie bleiben verantwortlich
  • Zeitdruck: Unterschreiben Sie nichts unter Druck - nehmen Sie sich Zeit
  • Unklare Fragen: Wenn eine Frage unklar ist, fragen Sie nach oder geben Sie lieber mehr an

Was tun bei Zweifeln?

Professionelle Hilfe

Bei komplexen Sachverhalten oder wenn Sie unsicher sind, sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:

  • Unabhangige Versicherungsberater konnen Sie bei der richtigen Beantwortung unterstutzen
  • Im Streitfall kann ein spezialisierter Anwalt fur Versicherungsrecht helfen
  • Die Verbraucherzentralen bieten Beratung zu Versicherungsfragen an

Fazit

Die vorvertragliche Anzeigepflicht nach §19 VVG ist eine wichtige Verpflichtung, die Sie ernst nehmen sollten. Ehrliche und vollstandige Angaben schutzen Sie vor spateren Problemen und sichern Ihren Versicherungsschutz.

Das Wichtigste in Kurze

  • Beantworten Sie alle Fragen vollstandig und wahrheitsgemäß
  • Nehmen Sie sich Zeit fur die Beantwortung
  • Im Zweifel lieber mehr angeben als zu wenig
  • Bewahren Sie alle Unterlagen auf
  • Holen Sie bei Unsicherheiten professionelle Hilfe

Unsicher bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen?

Wir helfen Ihnen dabei, die vorvertragliche Anzeigepflicht korrekt zu erfullen.

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